Lernbehinderte - Lernbehinderung - Förderschulen:
Begriff der Lernbehinderung - Lernbehinderter:
Der Begriff der Lernbehinderung soll nach seinem Sinn und Zweck solche Kinder umfassen, die wegen gravierender intellektueller Schwierigkeiten nicht in der Lage sind, eine Regelschule zu besuchen.
Der Begriff der Lernbehinderung ist damit wiederum gegenüber der Teilleistungsstörung (Legesthenie, Dyskalkulie, ADS, auditive Wahrnehmungsstörung, Weitwinkelfehlsichtigkeit usw. abzugrenzen, als Probleme meist nicht nur partiell und auch gravierender als bei einer Teilleistungsstörung auftreten.
Gegenüber der Sprachbehinderung/ Sprachheilschule besteht die Abgrenzung darin, daß die Lernbehinderung umfassender ist und über die bloße sprachliche Barriere hinausgeht.
Lernbehinderung - Lernbehinderter & faktische Relevanz:
Bei der Lernbehinderung ist es ähnlich wie bei der Sprachbehinderung:
Bereits im Rahmen der Einschulung sollte man vorsichtig sein, wenn das Wort Sonderschule/ Förderschule in diesem Zusammenhang fällt, insbesondere wenn man gleichzeitig die Zurückstellung vom Schulbesuch anstrebt.
Und auch Kinder mit Migrationshintergrund gehören zu den üblichen "Kandidaten" für die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs in diesem Bereich: Allgemeine Sprachschwierigkeiten werden oftmals mit intellektueller Unzulänglichkeit gleichgesetzt.
Lernbehinderte & Lernbehinderung - Rechtsschutz:
Bitte hören Sie deshalb sehr genau hin, da immer wieder Kinder mit bloßen Teilleistungsstörungen vorschnell in Sonderschulen/ Förderschulen für Lernbehinderte abgeschoben werden.
Auch wenn man Ihnen anderes suggeriert, ist eine Rückbeschulung in eine Regelschule dann immer mit Schwierigkeiten verbunden, da die Behindertenschulen meist einen niedrigeren Standard als Regelschulen aufweisen - mitunter besteht auch die Gefahr auf dieser Linie später in eine Schule für Lernbehinderte abgeschoben zu werden.
Man sollte deshalb bei solchen Konstellationen immer in Erwägung ziehen, sich zu wehren. Kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung zu Ihrem individuellen Fall oder eine deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen immer möglichst frühzeitig