Schulgesetz Baden-Württemberg (SchG BW) - Schulbesuchsverordnung, Versetzungsordnungen usw:
Schulgesetz Baden-Württemberg (SchG BW):
Das Schulgesetz Baden-Württemberg (SchG) bildet das Grundgerüst in Baden-Württemberg und regelt relevante Fragen im schulischen Bereich - beispielsweise:
- Einschulung (§ 73 Schulgesetz BW), vorzeitige Einschulung & Zurückstellung von der Schule (§ 74 Schulgesetz BW) in Baden-Württemberg
- Schulwahl (§ 88 SchG BW) - Schulbezirk (§ 23 Schulgesetz BW) - Schulbezirkswechsel (§ 76 Schulgesetz BW) in Baden-Württemberg
- Ordnungsmaßnahmen, insb. Nachsitzen, Überweisung in eine Parallelklasse, Unterrichtsausschluss, Schulausschluss gem. § 90 Schulgesetz BW in Baden-Württemberg
Versetzungsordnung, Schulbesuchsverordnung usw. - wichtige Rechtsverordnungen in Baden-Württemberg:
Unterhalb des Schulgesetzes angeordnet sind Rechtsverordnungen, die wichtige Themenbereiche des Schulrechts für Baden-Württemberg regeln. In Baden-Württemberg gibt es überwiegens nach Themenbereichen, die teils aber auch nach Schulformen nochmas unterteilt sind - beispielsweise:
- Schulbesuchsverordnung Baden-Württemberg (Beurlaubung, Befreiung vom Unterricht usw.)
- Notenbildungsverordnung Baden-Württemberg
- Grundschulversetzungsordnung Baden-Württemberg
- Hauptschulversetzungsordnung Baden Württemberg
- Realschulversetzungsordnung Baden-Württemberg
- Versetzungsordnung Gymnasien Baden-Württemberg
- Aufnahmeverordnung für Realschulen und Gymnasien Baden-Württemberg (Grundschulempfehlung)
- Mulitlaterale Versetzungsordnung Baden-Württemberg (Wechsel zwischen den Schularten in der Sekundarstufe 1)
- Elternbeiratsverordnung Baden-Württemberg (Elternrechte)
- Hauptschulabschlußprüfungsordnung Baden-Württemberg
- Realschulabschlußprüfungsordnung Baden-Württemberg
- Abiturverordnung Baden-Württemberg (Regelungen Sekundarstufe II)
Verwaltungsvorschriften, Erlasse in Baden-Württemberg:
Auf der untersten Ebene bestehen Vorschriften der Schulverwaltung, die insbesondere normkonkretisierend, teils auch die Schulen direkt anweisende Normen beinhalten - beispielsweise:
- Außerunterrichtliche Veranstaltungen in Baden-Württemberg
- Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf Baden-Württemberg(Verwaltungsvorschriften sonderpädagogischer Förderbedarf, Legasthenie, Dyskalkulie, ADHS usw.)
Schulgesetze, Schulverordnungen, Schulverwaltungsvorschriften, Schulerlasse - Link zum Landesrecht anderer Bundesländer:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich an dieser Stelle nicht alle Schulvorschriften verschiedener Bundesländer darstellen kann; dies würde den Rahmen dieser Darstellung sprengen und wäre auch wenig zielfördernd: Probleme des Schulrechts sind konkrete Probleme und lassemn sich viel besser unter Hinweis auf bestimmte Normen darstellen.
Nachfolgend überlasse ich Ihnen folglich einen Überblick über die Schulgesetze und andere wichtige Schulnormen einzelner Bundesländer und werde Sie dabei durch Links zu den relevanten Themenbereichen des Schulrechts weiterleiten: